Sie sind hier: § 08, Rechte der Mitglieder

 

Alle Mitglieder haben das Recht, soweit sie Mitgliedsgrund- und Sektionsbeiträge ordnungsgemäß entrichtet haben, die Einrichtungen des Vereines in Anspruch zu nehmen.

Das Stimmrecht in der Generalversammlung ist ausschließlich den ordentlichen Mitgliedern vorbehalten.

 

-nach oben-