Sie sind hier: § 08, Rechte der Mitglieder
Alle Mitglieder haben das Recht, soweit sie Mitgliedsgrund- und Sektionsbeiträge ordnungsgemäß entrichtet haben, die Einrichtungen des Vereines in Anspruch zu nehmen.
Das Stimmrecht in der Generalversammlung ist ausschließlich den ordentlichen Mitgliedern vorbehalten.