Sie sind hier: § 04, Mitglieder
Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in:
a) Ordentliche Mitglieder: Das sind alle physischen Personen, die an den Vereinsvorstand ein Ansuchen um Aufnahme gestellt haben, welches von diesem genehmigt wurde.
b) Unterstützende Mitglieder: Das sind physische und juristische Personen, welche dem Verein eine besondere Unterstützung angedeihen lassen und deren Ansuchen um Aufnahme als unterstützendes Mitglied vom Vereinsvorstand genehmigt wurde. Die Aufnahmeansuchen als ordentliches Mitglied oder unterstützendes Mitglied können vom Vereinsvorstand ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
c) Ehrenmitglieder: Das sind jene physischen Personen, die sich um den Verein im besonderen Maße verdient gemacht haben und denen über Antrag des Vereinsvorstandes, von der Generalversammlung die Ehrenmitgliedschaft zuerkannt wurde.