Sie sind hier: § 16, Obliegenheiten der Vorstandsmitglieder:innen
Der Präsident vertritt den Verein in allen Belangen, so auch nach außen, und führt den Vorsitz im Vorstand und in der Generalversammlung.
Wichtige Geschäftsstücke, insbesondere den Verein verpflichtende Urkunden und dergleichen, zeichnet er gemeinsam mit einem Vizepräsidenten, bei dessen Verhinderung mit einem Informationsreferenten, in Geldangelegenheiten gemeinsam mit dem Finanzreferenten.
Bei Gefahr im Verzuge ist er allein berechtigt, gegen nachträglichen Bericht an den Vorstand bzw. die Generalversammlung, unter eigener Verantwortung Anordnungen zu treffen. Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten im Falle seiner Abwesenheit oder Verhinderung in allen Belangen.
Dem Informationsreferenten obliegt die Führung der Vereinsdateien, der Geschäftsstücke des Vereins wie Statuten oder Geschäftsordnungen oder Vereinspubikationen sowie des Protokolls der Vorstandssitzungen und der Generalversammlung. Er hat den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte zu unterstützen.
Dem Finanzreferenten obliegt die gesamte Geldgebarung des Vereines, die Führung der erforderlichen Kassabücher und die Sammlung sämtlicher Belege.


