Sie sind hier: § 10, Organe des Vereins

 


Die Organe des Vereines sind:

     a) die Generalversammlung,
     b) der erweiterte Vereinsvorstand,
     c) der geschäftsführende Vereinsvorstand,
     d) die Rechnungsprüfer,
     e) das Schiedsgericht.

 

 

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