Sie sind hier: § 07, Mitgliedsbeiträge
Jedes Mitglied des Sportclub Austrian Airlines hat einen Mitgliedsgrundbeitrag zu entrichten, der über Antrag des Vereinsvorstandes von der Generalversammlung für das laufende Geschäftsjahr zu beschließen ist.
Von den Mitgliedsgrundbeiträgen sind die Sektionsbeiträge zu unterscheiden. Diese werden über Antrag des Vorstandes bzw. einer Sektion entsprechend deren Bedürfnissen festgelegt, und sind zusätzlich zum Mitgliedsgrundbeitrag von den Mitgliedern der betreffenden Sektion zu bezahlen.
Der Vorstand ist berechtigt, den Mitgliedsgrund- und Sektionsbeitrag, in begründeten Einzelfällen herabzusetzen. Kinder von Mitgliedern und Lehrlinge unserer Firma zahlen die Hälfte des Mitgliedsgrund- und Sektionsbeitrages. Für Pensionisten wird der Mitgliedsgrundbeitrag durch den Vorstand gesondert festgelegt.