Sie sind hier: § 03, Aufbringung der Mittel
Die erforderlichen Mittel zur Erreichung des Zweckes werden aufgebracht durch:
a) Einhebung von Mitgliedsgrundbeiträgen, in der von der Generalversammlung festgesetzten Höhe.
b) Einhebung von Sektionsbeiträgen gemäß § VII, Absatz 2.
c) Erträgnisse aus gesellschaftlichen oder sportlichen Veranstaltungen.
d) Subventionen der Austrian Airlines oder anderen physischen oder juristischen Personen.
e) Spenden und sonstige Zuwendungen.
f) sonstige Erträge.