Sie sind hier: § 03, Aufbringung der Mittel

 

Die erforderlichen Mittel zur Erreichung des Zweckes werden aufgebracht durch:

     a) Einhebung von Mitgliedsgrundbeiträgen, in der von der Generalversammlung festgesetzten Höhe.
     b) Einhebung von Sektionsbeiträgen gemäß § VII, Absatz 2.
     c) Erträgnisse aus gesellschaftlichen oder sportlichen Veranstaltungen.
     d) Subventionen der Austrian Airlines oder anderen physischen oder juristischen Personen.
     e) Spenden und sonstige Zuwendungen.
     f)  sonstige Erträge.

 

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